DSGVO
Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO
Wenn man als Datenschutz-Verantwortlicher Aufgabe an Auftragsverarbeiter abgibt, sollte man einiges beachten.
Wenn man als Datenschutz-Verantwortlicher Aufgabe an Auftragsverarbeiter abgibt, sollte man einiges beachten.
Twitter zahlt Strafe über 150 Millionen US-Dollar, da Sie die Handynummern der User für weitere Zwecke als die der Zwei-Faktor-Authentifizierung...