Datenschutzmanagement in Ihrem Unternehmen!
Ein Datenschutz-Management-System (DSMS) bietet einen unternehmensweiten, systematischen Standard für Datenschutz, indem es Anforderungen regelt, plant, steuert, umsetzt und kontrolliert, basierend auf der DSGVO, um Datenschutz effektiv zu integrieren und rechtliche Konformität zu gewährleisten.
Datenschutzmanagement
Datenschutz betrifft alle Bereiche eines Unternehmens – das macht ihn so komplex. Damit man nicht den Überblick verliert und auch die Mitarbeiter einheitliche Richtlinien haben, empfiehlt sich ein Datenschutz-Management-System (DSMS). Damit etabliert man einen systematischen unternehmensweiten Standard, der die Anforderungen an den betrieblichen Datenschutz regelt, plant, steuert, umsetzt und auch kontrolliert. Datenschutz ohne Management bedeutet andererseits ohne Kontrolle und Dokumentation – dann verbleibt es bei losem Stückwerk und funktioniert nicht, wie die Erfahrung zeigt.
DSGVO-konforme Dokumentation und Organisation
Beim DSMS handelt es sich um einen strukturierten internen Leitfaden, der auf der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) aufbaut. Er dient einerseits als Organisations-Tool, ist aber andererseits auch hilfreich, um im Falle einer Prüfung durch eine Aufsichtsbehörde dokumentieren zu können, dass alle Anforderungen der DSGVO beachtet und erfüllt wurden (vgl. die allgemeine Rechenschafts- und Nachweispflicht in DSGVO Art. 5 Abs. 2 sowie die Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen in DSGVO Art. 24).
Vermeidung von Bußgeldern durch nachweisbare Datenschutzkonformität
Wenn die Rechtskonformität der Datenverarbeitung in rechtlicher, technischer und organisatorischer Hinsicht jederzeit nachweisbar und somit belegt ist, dass man nicht vorsätzlich fahrlässig gehandelt hat, so kann ein drohendes Bußgeld (möglich sind bis zu 20 Mio. Euro oder 4 % des weltweiten Umsatzes) erheblich abgeschwächt oder sogar verhindert werden (siehe auch DSGVO-Artikel 83). Ein DSMS ermöglicht es dem Verantwortlichen für die Einhaltung des Datenschutzes, dass Behörden sich unkompliziert davon überzeugen können, dass bei Ihnen der Datenschutz eingehalten wird. Denn der „Verantwortliche“ ist gem. DSGVO Art. 31 stets dazu verpflichtet, auf Anfrage einer Aufsichtsbehörde, mit dieser bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammenzuarbeiten und ihr gemäß DSGVO Art. 58 alle Informationen umgehend bereitzustellen, die für die Erfüllung ihrer Aufsichtspflichten erforderlich sind.
Das Ziel eines Datenschutz-Managementsystems ist, dass personenbezogene Daten stets korrekt und sicher verarbeitet werden. Dafür empfiehlt es sich, das DSMS in die Geschäftsprozesse direkt zu integrieren, um den Datenschutz langfristig und nachvollziehbar innerhalb der Unternehmensstruktur zu verankern. Ein DSMS wird nicht explizit von der DSGVO vorgeschrieben. Aber die DSGVO sieht mehrere Instrumente vor, mit denen Unternehmen den Datenschutz intern gewährleisten sollen, so etwa
- eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSGVO Art. 35),
- die Einrichtung spezifischer technischer und organisatorischer Maßnahmen (DGSVO Art. 32),
- die Pflicht zur Führung von Verarbeitungsverzeichnissen (DGSVO Art. 30),
- den Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen,
- die Meldung des Datenschutzbeauftragten,
- die Erstellung und Dokumentation von Berechtigungskonzepten,
- die Erstellung und Dokumentation von Löschkonzepten,
- die Verwaltung von Kommunikationen mit Betroffenen (Auskünfte u.a.),
- den Nachweis von Mitarbeiterschulungen und nicht zuletzt
- die Dokumentation von Datenschutzvorfällen.
Mit einem DSMS kann man einfach den Überblick behalten, auf welchem Stand der Datenschutz im Unternehmen gerade ist und alles ausführlich dokumentieren. Inzwischen gibt es für DSM zahlreiche Softwares – auch wir bieten ein eigenes software-gestütztes Datenschutzmanagementsystem an, den KIJUda-Datenschutzmanager, der einen Schritt für Schritt durch die notwendigen Maßnahmen führt und Lücken erkennen lässt. Wenden Sie sich gerne an uns.
KIJUda | Datenschutz mit Leidenschaft
Wir unterstützen Sie als externe Datenschutzbeauftragte dabei, ihre Datenverarbeitung rechtlich zulässig und sicher zu gestalten.
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