DSGVO
Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO
Wenn man als Datenschutz-Verantwortlicher Aufgabe an Auftragsverarbeiter abgibt, sollte man einiges beachten.
Wenn man als Datenschutz-Verantwortlicher Aufgabe an Auftragsverarbeiter abgibt, sollte man einiges beachten.
Verschiedene Gremien und Gerichte haben mehrere Empfehlungen für besseren Datenschutz ausgesprochen bzw. Entscheidungen getroffen.