Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat klargestellt, dass Betreiber einer Facebook-Fanpage für die dort stattfindende Datenverarbeitung datenschutzrechtlich mitverantwortlich sind.
In der Entscheidung vom 5. Juni 2018 stellte der EuGH fest, dass Fanpage Betreiber für die Datenverarbeitungsprozesse bei Facebook mitverantwortlich gemacht werden können, obwohl sie diese nicht unmittelbar beeinflussen können. Begründet wurde das Urteil mit dem vom Gesetz bezweckten umfassenden Rechtsschutz für Seitenbesucher, der erst durch die gemeinsam anerkannten Verantwortlichkeit gewährleistet sei.
Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff, hebt damit die wichtige Rolle des Datenschutzes hervor, wonach es gerade in der immer weiter digitalisierten Welt nicht die Möglichkeit geben dürfe, sich seiner datenschutzrechtlichen Verantwortung zu entziehen.
Facebook hat darauf Anfang Juni mit einem schwammigen Blog-Eintrag auf Facebooks Newsroom reagiert: „Wir sind uns bewusst, dass diese Entscheidung bei Betreibern von Facebook-Seiten erhebliche Bedenken hinsichtlich der Einhaltung ihrer Pflichten nach dem europäischem Recht hervorgerufen hat.” Nun wolle das Unternehmen die “notwendigen Schritte” einleiten, “um es den Seitenbetreibern zu ermöglichen, ihren rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen.”
Um die Verantwortlichkeiten von Facebook und den Seitenbetreibern zu regeln, sollen unter anderem die Nutzungsbedingungen für die Seiten aktualisiert werden. Damit wolle Facebook “die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben für die Seitenbetreiber (…) erleichtern.” Konkrete Details sucht der Fanpage-Betreiber jedoch bis heute vergeblich. Nur so viel: “In der Zwischenzeit können Facebook-Seiten wie gewohnt genutzt werden.”
Wenn Sie als Vorbildunternehmen handeln wollen, nehmen Sie die Entscheidung des EuGH zum Anlass, um die Rechtskonformität Ihrer Facebook-Fanpage zu überprüfen – gern mit unserer Hilfe. Möglicherweise können wir einige datenschutzrechtliche Anpassungen vornehmen und auch Facebook dazu zu bewegen, den vielen öffentlichen Beteuerungen nun Taten folgen zu lassen und das Angebot, insbesondere für Sie als Unternehmen, uneingeschränkt datenschutzkonform auszugestalten.