Datenschutz-News im Januar: Kommt die WLAN-Störerhaftung zurück? +++ Neues Outlook: Microsoft liest E-Mails mit +++ Facebook und Instagram im Abo ohne Werbung

Die Bundesregierung setzt derzeit den Digital Service Act, eine Verordnung der EU, in nationales Recht um, und arbeitet am Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Dieses soll ab 17. Februar 2024 das Telemediengesetz (TMG) und das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) ersetzen. Im TMG steht seit 2017, dass Anbieter öffentlicher WLANs „nicht wegen einer rechtswidrigen Handlung eines Nutzers auf Schadensersatz oder Beseitigung oder Unterlassung einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen werden [können]; dasselbe gilt hinsichtlich aller Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung dieser Ansprüche“.

Dieser Passus ist im aktuellen Gesetzentwurf nicht mehr enthalten, sodass die Rückkehr der Störerhaftung für öffentliche WLANs droht. Deren Betreiber könnten wieder abgemahnt werden, wenn jemand über ihr Netzwerk z.B. das Urheberrecht mittels Filesharing verletzt – und würden daher wohl vorsorglich kaum noch WLAN-Netzwerke anbieten. Das Verkehrs- und Digitalministerium teilte zum Thema bisher nur mit, dass sich einerseits an der bestehenden Rechtslage nichts ändern solle, andererseits habe der nationale Gesetzgeber hier auch keinen Handlungsspielraum.

Im November 2023 hat Microsoft „das neue Outlook“ vorgestellt. Fortan will Microsoft auch die Verwaltung der integrierten IMAP-Postfächer anderer Anbieter übernehmen und dafür E-Mails der Nutzer selbst abrufen und senden. Vermarktet wird das als noch benutzerfreundlicher und bequemer. Worauf Microsoft jedoch nicht (ausreichend) hinweist: Die Benutzernamen und Passwörter sämtlicher E-Mail-Konten, die die Nutzer eingeben, sowie alle E-Mails werden in der Microsoft-Cloud gespeichert. Dort kann Microsoft sämtliche Inhalte, Anhänge und Kontakte analysieren und auswerten.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik vergleicht diesen Umweg mit der Weitergabe eines Zweitschlüssels für den eigenen Briefkasten, in dem man auch Kopien seiner ganzen früheren Briefe aufbewahrt, an einen zusätzlichen Postzustelldienst und bemerkt, dass es aus technischer Sicht nicht notwendig ist, die Synchronisation über einen Cloud-Dienst abzuwickeln, der Zugriff auf sensible Daten erhält. So warnen auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber – seine aktuelle Amtszeit endet übrigens Ende 2023 und die weitere Besetzung des Postens ist immer noch unklar – und z.B. der Thüringer Datenschutzbeauftragte Lutz Hasse vor dem neuen Outlook. Entgehen kann man dem aber nur, indem man einfach das alte Outlook weiterverwendet. Aber wer weiß, wie lange das noch verfügbar sein wird, und auf Windows 11 ist das neue Outlook schon vorinstalliert und ersetzt die Mail-App.

Der Name „Das neue Outlook“ suggeriert zudem, dass es sich um ein Update für das klassische Outlook aus Microsofts Office-Paket handelt, also ein Mailprogramm, das ohne Umwege mit den verbundenen Mailservern kommuniziert – erst recht, weil in jenem klassischen Outlook prominent für das „Update“ geworben wird. Bislang handelte es sich dabei selten um mehr als ein Oberflächen-Update des Clients. Dieses Grundvertrauen vieler Nutzer nutzt Microsoft offenbar aus. Ob das alles so rechtens ist? Offiziell zuständig ist wie so oft die irische Datenschutzbehörde am europäischen Firmensitz in Dublin. Die ist – von einigen Ausnahmen abgesehen – nicht gerade für ihren Arbeitseifer bekannt; ob also Konsequenzen folgen, bleibt abzuwarten.

Meta hat derweil seine eigenen Lehren aus seinen DSGVO-Bußgeldern der letzten Jahre gezogen und bietet seit Anfang November 2023 für Facebook und Instagram eine Nutzung ohne personalisierte Werbung gegen einen stolzen Abopreis von 9,99 Euro pro Monat im Browser und 12,99 Euro in der App. Das Nutzungsverhalten wird aber auch, wenn man bezahlt, weiter analysiert – man bekommt dann eben nur nicht das Resultat der Analyse, d.h. die personalisierte Werbung zu sehen. Im Hintergrund erstellt Meta weiterhin umfangreiche Nutzerprofile, indem es Aktivitäten auf anderen Internetseiten und in anderen Apps trackt und es verkauft die Daten auch weiterhin an Unternehmen, die die Analysedienste von Meta nutzen. Die Gebühr ersetzt lediglich die Werbeeinnahmen, die Meta durch das Nichtanzeigen von Werbung entgehen.

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